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Impressum

punchline studio - Primin Styrnol & Maik Styrnol GbR.

Wilhelmstr. 15
D-77933 Lahr

Telefon: +49 171 410 98 55

E-Mail: studio@film-und-ton.de

Vertreten durch:

Maik Styrnol, Pirmin Styrnol

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:

DE305011497

Berufshaftpflichtversicherung:

andsafe Versicherung Aktiengesellschaft

Provinzial-Allee 1
48159 Münster
Geltungsbereich: Weltweit

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https://twitter.com/filmundton

https://www.instagram.com/punchline_studio/

https://www.youtube.com/channel/UCaBV6IWOo0fiWD17dA1AgtQ

https://www.youtube.com/c/WeLiveFestival

 

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punchline studio - Pirmin Styrnol & Maik Styrnol GbR.

Wilhelmstr. 15, 77933 Lahr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
punchline studio  - Pirmin Styrnol & Maik Styrnol GbR.

 

1. Geltungsbereich 

 

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der „punchline studio - Pirmin Styrnol & Maik Styrnol GbR“, (nachfolgend „punchline studio“ genannt). Für zukünftig abgeschlossene Ergänzungs- oder Folgeaufträge gelten die AGB entsprechend. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben sind nur dann gültig, wenn sie von punchline studio schriftlich bestätigt wurden. Durch schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit punchline studio sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

 

2. Auftragserteilung

 

Auftragserteilung und Annahme sowie ihre Änderung und Ergänzung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie von punchline studio schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.

 

3. Kosten

 

3.1 

Die von punchline studio angegebenen Preise lauten in Euro (€) und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde. Im vertraglich vereinbarten Preis sind die gesamten Herstellungskosten enthalten, sofern nach den bei Auftragserteilung bestehenden Vorgaben hergestellt wird. Im Preis inbegriffen ist auch die Bereitstellung einer vorführfähigen Erstkopie, deren Format von den Parteien bei Vertragsunterzeichnung schriftlich zu vereinbaren ist. Reise- und Materialkosten sind im Preis nicht enthalten und vom Auftraggeber auf gesonderten Nachweis zu erstatten.

 

3.2

Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme einer Produktion Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches, oder der bereits hergestellten Produktionsteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. punchline studio hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

 

3.3

Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche einer Produktion (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus entstehende Mehrkosten sind auf Nachweis vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Produktionstage, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von punchline studio zurückzuführen sind.

 

3.4

Werden zusätzliche Produktionstage erforderlich, ohne dass diese durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von punchline studio verursacht wurden, z. B. durch Geräte- oder Materialschaden kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

 

 

4. Herstellung

 

4.1

Die künstlerische und technische Gestaltung einer Produktion obliegt punchline studio. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts trägt der Auftraggeber die Verantwortung, soweit seine Vorgaben durch punchline studio befolgt wurden.

 

4.2

Nach Fertigstellung der Rohfassung erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung der Produktion zu begutachten. Erklärt sich der Auftraggeber mit der Rohfassung einverstanden oder nimmt innerhalb von 14 Tagen keine Stellung, ist insoweit eine spätere Beanstandung ausgeschlossen.

 

4.3

punchline studio verpflichtet sich, die Rohdaten der Produktion, sowie das fertige Produkt für zwei Jahre aufzubewahren. Sollten die Daten aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z. B. Naturgewalten) früher gelöscht werden, übernimmt punchline studio keine Haftung.

 

4.4

Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

 

 

5. Zeitplan

 

5.1

Vor Beginn der Herstellung legen der Auftraggeber und punchline studio einen Zeitpunkt für die Fertigstellung der Produktion fest.

 

5.2

Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen die auf technische oder terminliche Probleme Dritter zurückzuführen sind, übernimmt punchline studio keine Haftung.

 

5.3

Stellt sich im Verlauf der Herstellung heraus, dass der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat punchline studio den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

 

5.4

Sofern die Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte zu vertreten haben, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erbracht werden, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer solchen Verzögerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5.5

Für den Fall, dass der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden kann, die punchline studio trotz der gebotenen Sorgfalt weder beeinflussen noch vorhersehen kann (z.B. Naturgewalten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) gilt Artikel 5.3 entsprechend.

 

5.6

Kann ein Produktionstermin aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht planmäßig wahrgenommen werden, wird ihm der Produktionstag zu 100% berechnet. Wird eine Produktion nach Vertragsschluss abgesagt, werden dem Auftraggeber 50% des angestrebten Nettoauftragsvolumens in Rechnung gestellt. Wird eine Produktion nach Beginn der Produktionszeit  abgesagt, werden dem Auftraggeber 100% des angestrebten Nettoauftragsvolumens in Rechnung gestellt.

 

 

6. Abnahme

 

6.1

Nach Fertigstellung der Produktion übermittelt punchline studio dem Auftraggeber eine Kopie der Produktion und/oder es findet eine Vorführung der Produktion statt, durch welche der Auftraggeber die Gelegenheit erhält, die Produktion zu begutachten und auf etwaige Mängel zu überprüfen.

 

6.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich darüber zu erklären, ob er die Produktion in der hergestellten Fassung abnimmt oder gegebenenfalls Nachbesserungen verlangt. Erklärt sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung oder Vorführung, gilt die Produktion als abgenommen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

 

6.3

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Produktion verpflichtet, sofern die erstellte Produktion den Vorgaben - einschließlich etwaiger Änderungsvorgaben des Auftraggebers - entspricht und technisch und qualitativ allgemeinen Standards genügt.

 

6.4

Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers, die allein auf die künstlerische Umsetzung des genehmigten Konzepts zurückgehen, können nur einmalig geltend gemacht werden. Nach erfolgter Korrektur ist punchline studio nicht verpflichtet, weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.

 

6.5

Hat der Auftraggeber nach Abnahme der Produktion Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen gegenüber punchline studio schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.6

Möchte der Auftraggeber eine Produktion von einem anderen Dienstleister fertigstellen lassen und benötigt dafür Rohmaterial, bzw. von punchline studio vorbereitete Dateien, trägt der Auftraggeber die Kosten zur Datenübermittlung (z. B. Datenträger oder Cloud-Speicherplatz). Für die Datenübermittlung und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen (z. B. Projektdatei-Erstellung, Export einzelner Spuren, Konvertierungs-vorgänge) wird außerdem ein Stundenlohn von 80€ fällig.

 

 

7. Zahlungsbedingungen

 

7.1

Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt fällig.

 

7.2

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung durch folgende Teilzahlungen: 1/3 bei Vertragsschluss, 1/3 bei Produktionsbeginn, 1/3 bei Abnahme.

 

 

8. Urheberrechte

 

8.1

Alle von punchline studio vorgeführten „Pitches“ oder anderweitig mitgeteilten Ideen für die Produktion unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, dürfen nicht an eine dritte Partei weitergegeben werden und dürfen nur mit punchline studio umgesetzt werden. Insbesondere bei Förderanträgen, die in Kooperation mit punchline studio verfasst oder besprochen wurden, hat punchline studio das Recht, die Produktion bei bewilligtem Förderantrag umzusetzen.

 

8.2

punchline studio verfügt über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen.

 

8.3

Nach Fertigstellung der Produktion und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt punchline studio dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus der Produktion ein, soweit sie punchline studio selbst zustehen, an das punchline studio übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben wurden.

8.4

Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, die Produktion in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien der Produktion zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/Einräumung von Rechten der Verwertungs-gesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/ oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen.

 

8.5

Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.

 

8.6

punchline studio ist in jedem Fall berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. punchline studio hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, die Produktion anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen.

 

8.7

Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter, dem Auftraggeber.

 

 

9. Haftung

 

9.1

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet punchline studio nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch punchline studio oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung für Schäden wird nur im Rahmen der von punchline studio abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.

 

9.2

Finden auf Veranlassung des Auftraggebers Produktionsarbeiten in dessen Geschäfts- und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung von punchline studio für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

 

10.2

Änderungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail).

 

10.3

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und punchline studio gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

10.4

Erfüllungsort ist der Sitz von punchline studio.

 

10.5

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von punchline studio.

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